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(nur in bulgarischer Sprache)
Der Erntehelferdienst ist ständig vor Ort in Bulgarien. Der kleine Balkanstaat ist seit 2007 Mitglied der Europäischen Union. Seit Anfang 2008 besteht ein Abkommen mit Deutschland, das die Entsendung von Saisonarbeitskräften (d.h. etwa Erntehelfern) regelt. Mit Wirkung ab dem Januar 2009 ist zudem die maximale Beschäftigungsdauer osteuropäischer Erntehelfer von vier auf sechs Monate verlängert worden. Somit öffnete sich ein neuer Markt mit einer großen Nachfrage an Vermittlungsdienstleistungen.
Der Erntehelferdienst sieht seine Aufgabe darin, Informationen über Beschäftigung bulgarischer Erntehelfer zu liefern und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften an einer Vermittlung von bulgarischen Saisonarbeitskräften an landwirtschaftliche Betriebe und Weinbauern im deutschsprachigen Raum mitzuwirken. Eine gesetzliche Lizenz nach dem Recht der Republik Bulgarien liegt vor, es können ordentliche Rechnungen ausgestellt werden. So können Sie die Vermittlung der Erntehelfer steuerlich geltend machen.
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