Willkommen beim Erntehelferdienst

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Informationen zur Vermittlungsabsprache finden Sie auch auf dem entsprechenden Wikipedia-Artikel zur Anordnung nach § 44 SGB III.

 

Außerdem auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit .

Liste der Länder mit Vermittlungsabsprachen

Folgende Staaten haben Vermittlungsabsprachen mit der Bundesrepublik Deutschland getroffen, d.h. aus diesen Ländern können Erntehelfer angeworben werden, Stand Ende 2010.

Für Kroatien gilt eine besondere Regelung (Drittstaat).

Beachten Sie die neuen Regelungen, die 2011 in Kraft treten werden (Arbeitnehmerfreizügigkeit - Ablauf von Übergangsfristen).