Informationen zur Vermittlungsabsprache finden Sie auch auf dem entsprechenden Wikipedia-Artikel zur Anordnung nach § 44 SGB III.
Außerdem auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit .
Folgende Staaten haben Vermittlungsabsprachen mit der Bundesrepublik Deutschland getroffen, d.h. aus diesen Ländern können Erntehelfer angeworben werden, Stand Ende 2008.
Für Kroatien gilt eine besondere Regelung (Drittstaat)