Das Formular A 1 - ein neuer Name, an den wir uns erst gewöhnen müssen. Im Falle einer Entsendung von Arbeitnehmern aus Osteuropa (Werkverträge und Dienstleistungsverträge) wird hierdurch der Versicherungsschutz im Heimatland bestätigt. Die Behörden im Land, in dem die Leistung erbracht wird, prüfen das Vorhandensein des Formulars A 1 (früher: E101) - und überzeugen sich so davon, dass eine legale Beschäftigung vorliegt.
Für osteuropäische Arbeitnehmer, die über das Vermittlungsverfahren für Saisonarbeitskräfte der Arbeitsagentur eine Beschäftigung aufnehmen, findet das Formular A1 keine Anwendung.
Wohl aber im Fall einer Erbringung landwirtschaftlicher Dienstleistung durch eine ausländische Firma - beide Fälle können umgangssprachlich als Saisonarbeit bezeichnet werden, sollten aber klar getrennt betrachtet werden. Noch Fragen? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.
Das Formular A 1 ersetzt seit dem 1. Mai 2010 das zuvor genutzte Dokument E 101. Aufgrund der nun in Kraft getretenen Verordnung (EG) Nr. 883/2004 und der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 wird der Nachweis der Sozialversicherung von entsendeten Mitarbeitern innerhalb der Europäischen Union durch das neue Dokument A 1 erbracht.
Neben der Namensänderung sind durch die Neuerung auch einige rechtliche Neuerungen wirksam geworden. Wir werden die neue Rechtslage zur Entsendung hier bald kurz darstellen, da diese Möglichkeit der Erbringung von Dienstleistungen besonders gerne in der Landwirtschaft genutzt wird.
Gegenüber der bei Kurzeinsätzen beliebten Anmeldung von Saisonarbeitskräften über die Arbeitsagentur ist der Einsatz von entsandten Arbeitnehmern bei einem längerfristigen Bedarf (maximal sind nach der neuen Regelung 24 Monate möglich) eine in jeder Hinsicht sehr kostengünstige Variante.
Steuern und Sozialabgaben werden durch die entsendende Firma im Heimatland des Arbeitnehmers erbracht. Um genau dies im Falle einer Überprüfung durch deutsche Behörden (Zoll) nachzuweisen, ist das durch die Arbeitsämter des Heimatlandes ausgestellte Formular A 1 erforderlich.