Willkommen beim Erntehelferdienst

Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um das Thema Saisonarbeiter und Erntehelfer aus Bulgarien.

1 erntehelferdienst einschalten 2 geeignete erntehelfer finden 3 anmelden und loslegen

Wir suchen für Sie die passenden Erntehelfer. Die Vermittlung durch den Erntehelferdienst ist für Sie der günstige und legale Weg. Könnte Sie das interessieren?

  1. Gibt es eine Mindestzahl von Erntehelfern, die ich anfordern muss? Und eine Mindestdauer der Einsätze?

Dies ist grundsätzlich Verhandlungssache. Wir würden es aus organisatorischen Gründen begrüßen, wenn Sie mindestens vier Kräfte über einen Zeitraum von zwei Monaten oder mehr beschäftigen.

  1. Vermitteln Sie auch deutsche Erntehelfer?

Vereinzelt erhalten wir auch Anfragen von deutschen Staatsbürgern bzw. Personen mit einer regulären deutschen Arbeitserlaubnis (Lohnsteuerkarte). Als lizensierter Personalvermittler können wir auch auf dem deutschen Markt nach Arbeitskräften suchen bzw. Anfragen von deutschen Arbeitssuchenden bearbeiten. Vorteilhaft ist im letzteren Fall, wenn Sie als Arbeitssuchender über einen Vermittlungsgutschein verfügen, hier finden Sie Informationen zum Thema Voraussetzungen Vermittlungsgutschein

  1. Ich möchte meinen Garten erneuern. Können Sie mir mit bulgarischen Saisonarbeitern helfen?

Nein, das ist zum jetzigen Zeitpunkt leider aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Aber wir können evtl. einen Kontakt zu einem bulgarischen Gartenbauunternehmen herstellen, fragen Sie uns einfach an.

  1. Haben Sie auch Stellenangebote für Erntehelfer?

Siehe Punkt 8: Wenn Sie als Erntehelfer in Deutschland arbeiten möchten und eine reguläre Arbeitserlaubnis für Deutschland besitzen, können wir für Sie gegebenenfalls unentgeltlich einen Kontakt herstellen. Wir empfehlen Ihnen aber auch, die für Sie zuständige Filiale der Bundesagentur für Arbeit zu besuchen, die regelmäßig entsprechende Tätigkeiten vermittelt.

  1. Vermitteln Sie auch Personal für Gastronomie- und Hotelgewerbe?

Dies ist grundsätzlich möglich. Im Rahmen der Vermittlungsabsprache zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Bulgarien ist eine saisonale Beschäftigung im Gastronomie- und Hotelgewerbe von bis zu vier Monaten zulässig. Insgesamt dürfen in einem Betrieb bis zu acht Monate im Jahr bulgarische Saisonarbeitskräfte beschäftigt werden, d.h. es könnten beispielsweise zwei Gruppen nacheinander für jeweils vier Monate beschäftigt werden. Bitte mailen Sie uns einfach an für weitere Informationen.

  1. Ich suche Erntehelfer für die Saison 2010

Wer zuerst kommt, der mahlt zuerst, sagt ein altes deutsches Sprichwort. Gerne können Sie uns auch jetzt noch Ihre Anfragen für 2010 mitteilen. Je mehr Zeit wir zur Suche geeigneter Erntehelfer haben, um so bessere Kandidaten können wir Ihnen präsentieren.

  1. Warum bieten manche Vermittler eine kostenlose Vermittlung von Erntehelfern an?

Einige Vermittler bzw. Privatpersonen, die als Vermittler auftreten, machen in der Tat Angebote von kostenlosen Vermittlungen. Da die Zahl der bei der Vermittlung von Saisonkräften aus reinem Vergnügen handelnden Vermittler bzw. Firmen sehr begrenzt sein dürfte, muss man hier davon ausgehen, dass die osteuropäischen Arbeitskräfte einen Teil ihres Arbeitslohnes an den Vermittler abgeben müssen.

In Fällen von sogenannten deutschen Vermittlern konnten wir sogar beobachten, dass diese mit osteuropäischen Vermittlern kooperieren und hier demnach zwei Parteien von den Arbeitskräften bezahlt werden möchten. In Bulgarien ist eine Vermittlung auf Kosten der Arbeitskräfte illegal. Wir empfehlen, ausschließlich direkt mit lizensierten Personalvermittlern in den jeweiligen Herkunfsländern der Saisonarbeiter zusammen zu arbeiten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass Sie für die Einwilligung in eine kostenlose Vermittlung strafrechtlich belangt werden können.

  1. Was ist eine namentliche Anforderung über die ZAV? Wie wird vorgegangen

Im namentlichen Anforderungsverfahren für polnische, rumänische und bulgarische Saisonarbeitnehmer und Schaustellergehilfen wird seit neuestem folgendes Verfahren angewendet: Die ZAV versendet die Original-EZ/AV sowie die per Telefax eingehenden Ersatzvermittlungen auf dem Postwege direkt an die inländischen Arbeitgeber. Die Bearbeitung richtet sich nach dem beabsichtigten Beschäftigungsbeginn. Der Arbeitgeber ruft die Arbeitnehmer aus Polen, Rumänien oder Bulgarien ab. Dies trifft auch auf Ersatzvermittlungen per Telefax zu.

  1. Vermitteln Sie auch Personal für Gastronomie- und Hotelgewerbe?

Wir vermitteln für nahezu jede Branche. Auch im Gastronomie- und Hotelgewerbe finden die besonderen Vorschriften für Saisonarbeiter Anwendung, aber es gibt auch andere Möglichkeiten einer Beschäftigung. In Branchen, in denen eine Beschäftigung von Saisonarbeitern nicht möglich ist, bieten wir Ihnen gerne andere Optionen an. Fragen Sie uns einfach!

  1. Ich hätte da noch eine Frage...

Sie können uns selbstverständlich per E-Mail erreichen. Nutzen Sie bitte das Kontaktformular

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